Compliance Management System

Erfahren Sie mehr über den hohen Stellenwert der Compliance bei Betonbau und wie wir die Einhaltung sicherstellen.

Wir verstehen uns als werteorientiertes Unternehmen. Die Einhaltung und der Schutz dieser Grundsätze hat eine außerordentlich hohe Bedeutung. Die Einhaltung unserer Standards wird durch Schulungen und Audits in den Bereichen Compliance, Verhaltenskodex, Arbeitssicherheit, DSGVO, etc. überwacht und kontinuierlich weiter ausgebaut.

Deshalb haben wir einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) eingeführt. Dieser basiert auf unseren Standards, Regeln und Werten, die wir im Leitbild, in internen Verfahrensanweisungen und in vielem mehr dokumentiert und formuliert haben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weitere Systeme wie das Hinweisgebersystem oder die Maßnahmen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

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Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Wir haben für unser Unternehmen ein Leitbild entwickelt. In unserem Verhaltenskodex beschreiben wir, wie wir als werteorientiertes Unternehmen unsere Grundsätze in unserem geschäftlichen Umfeld einhalten.

Den gleichen Anspruch stellen wir an unsere Geschäftspartner. Unsere Erwartungen sind in diesem Verhaltenskodex aufgeführt, zu deren Einhaltung sich unsere Geschäftspartner verpflichten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten zu achten. Deshalb haben wir bereits im Vorgriff auf die für uns geltenden Bestimmungen bereits zum 1. Januar 2023 unseren Code of Conduct für Lieferanten eingeführt. Darüber hinaus arbeiten wir derzeit an einem Lieferantenbewertungsprogramm.

Hinweisgebersystem

Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir sowohl unseren Mitarbeitenden als auch externen Personen die Möglichkeit, Hinweise über mögliche Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex (CoC) oder Gesetzesverstöße in anonymisierter Form zu melden. Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt.

Das gilt für Verdacht auf:

  • Korruption
  • Betrug, Untreue, Unterschlagung
  • Wettbewerbsrechtsverletzungen
  • Geldwäsche
  • Datenschutzverletzung
  • Diebstahl
  • Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
  • Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten

Das Hinweisgebersystem dient außerdem als Beschwerdeverfahren gem. §§ 8 und 9 Abs. 1 LkSG.

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